Aufnahme
In die Sozialtherapeutische Wohneinrichtung werden chronisch Abhängigkeitskranke, insbesondere alkoholkranke und medikamentenabhängige Menschen, gegebenenfalls auch psychisch kranke Frauen und Männer aufgenommen. Unabdingbare Voraussetzung für eine Aufnahme in eine der Wohngruppen ist eine unmittelbar vorausgehende Entzugs- bzw. Entgiftungsbehandlung und der Wille, auch weiter ohne Suchtmittel leben zu wollen. Im Sinne aller Mitbewohnerinnen und Mitbewohner sowie der Mitarbeitenden müssen alle im Haus bereit sein, sich nach der Hausordnung zu richten.
In einem Aufnahmegespräch wird gemeinsam mit dem neuen Bewohner / der neuen Bewohnerin der Hilfebedarf geklärt. Dabei wird die (Sucht-) Vorgeschichte sowie die aktuelle soziale und berufliche Situation gründlich besprochen und gemeinsam mit dem Betroffenen ein individueller Hilfeplan erstellt, der sich nach den Fähigkeiten und Möglichkeiten des oder der Betroffenen richtet. Mit der Aufnahme ins stationär betreute Wohnen wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen, der die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt. Mit einer Orientierungsphase beginnt der Alltag in der neuen Wohn- und Lebensumgebung.